Neuanlage von Streuobstwiesen
Voraussetzung ist, dass das betroffene Grundstück in der freien Landschaft und nicht im bebauten Raum liegt, also zum Beispiel Wiese oder Acker.
- Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen im Abstand von 12 m x 12 m, 70 Bäume pro ha,
- keine Einzäunung der Pflanzung,
- einmal jährlich Mahd oder Beweidung der Fläche,
- Pflege der Obstbäume (Schnitt, Bewässern, Baumscheibe freihalten),
- ausgefallene Bäume werden auf eigene Kosten nachgepflanzt.
Neu ab 2023: Bonus für gute Pflege
Fünf Jahre nach Pflanzung der Streuobstwiese kontrolliert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hof, ob die Pflege (fachgerechter Schnitt der Bäume, Bewässerung, Baumscheiben freihalten, Nachpflanzung von ausgefallenen Bäumen) des Streuobstbestandes durchgeführt wurde. Nach positiver Abnahme durch die UNB erhält der Eigentümer / die Eigentümerin eine Bonuszahlung von 50 € pro Baum für die geleisteten Pflegearbeiten.
Die Anteile der Förderung:
90 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr. und Flächengröße. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden Sie bitte den Antrag auf Neupflanzung unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
Pflege von Streuobstbeständen
Voraussetzungen für die Förderung:
- Die Pflanzung der Streuobstwiese erfolge vor mindestens 5 Jahren.
- Der Streuobstbestand liegt in der freien Landschaft und wurde über das Bayerische Landschaftspflegeprogramm oder die Grüne Aktion des Landkreises neu angelegt.
- Obstbäume in Hausgärten sind nicht förderfähig.
- Die Pflege kann frühestens 3 Jahre nach dem letzten Schnitt wieder beantragt werden.
- Der Abtransport des Schnittguts erfolgt eigenständig durch den Eigentümer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Pflegeschnitt. Andernfalls wird der Abtransport dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Anteile der Förderung:
90 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr., Anzahl der Bäume, Jahr der Pflanzung. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden sie uns bitte den Antrag auf Pflege des Streuobstbestandes unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen oder strukturreichen Waldrändern
Voraussetzung ist, dass das betroffene Grundstück in der freien Landschaft und nicht im bebauten Raum liegt, also zum Beispiel Wiese, Acker oder Waldrand.
- Pflanzung mindestens 3-reihig mit Zaun,
- Pflanzabstand 1m x 1m,
- einheimische Sträucher wie Wildrose, Schlehe, Weißdorn, Holunder, Haselnuss,
- einzelne Bäume (Vogelbeere oder Vogelkirsche) sind möglich.
Die Anteile der Förderung:
90 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr. und Flächengröße. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden Sie bitte die Einverständnis-Erklärung unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
Mahd von Wiesenflächen
Voraussetzung ist, dass sich das betroffene Grundstück in der freien Landschaft befindet. Die Fläche muss entweder als Biotop, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, Naturschutzgebiet oder FFH-Gebiet geschützt sein oder Pflanzen bzw. Tier der Roten Liste müssen darauf vorkommen. Die Mahd der Fläche erfolgt einmal jährlich, mit Entfernung des Mahdgutes.
Die Anteile der Förderung:
70 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
5 % | Landkreis Hof |
15 % | jeweilige Gemeinde - nach Rückfrage |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr. und Flächengröße. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden Sie bitte die Einverständnis-Erklärung unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
Entholzungsmaßnahmen und Heckenpflege
Förderfähig sind Entholzungen von Felsen, Mooren, wenn diese durch die Biotopkartierung erfasst sind oder geschützt sind als Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, Naturschutzgebiet oder FFH-Gebiet. Weiterhin ist es möglich, die Freistellung von Talbereichen oder anderen geschützten Flächen zu fördern. Feldgehölze und Hecken können ebenfalls abschnittweise gepflegt werden, wenn diese biotopkartiert sind oder über das Bayerische Landschaftspflegeprogramm angelegt wurden.
Die Anteile der Förderung:
70 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
5 % | Landkreis Hof |
15 % | jeweilige Gemeinde - nach Rückfrage |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr. und Flächengröße. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden Sie bitte die Einverständnis-Erklärung unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
Hecken aus der Flurbereinigung können über das Kulturlandschaftsprogramm KULAP B49 „Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen“ gefördert werden.
Förderfähig sind auch Hecken und Feldgehölze, die als Landschaftselement (LE) in einem Mehrfachantrag gekennzeichnet werden. Die Pflege erfolgt abschnittsweise über drei bis fünf Jahre.
Besondere Artenschutzmaßnahmen
Dazu gehören zum Beispiel der Einbau von Fledermaustüren in ehemalige Felsenkeller, Aufstellen von Amphibienzäunen, Neuanlage von Tümpeln.
Die Anteile der Förderung:
70 % | Bayerisches Landschaftspflegeprogramm LNPR |
10 % | Landschaftspflegeverband |
5 % | Landkreis Hof |
15 % | jeweilige Gemeinde - nach Rückfrage |
Drei Schritte zur Förderung:
1. | Bitte teilen Sie uns für Ihre Anfrage telefonisch (09281/57-317 oder 57-319) oder per E-Mail folgende Daten zum Grundstück mit: Gemarkung, Flur-Nr. und Flächengröße. |
2. | Wir stimmen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und benachrichtigen Sie. |
3. | Danach senden Sie bitte die Einverständnis-Erklärung unterschrieben per Post an den Landschaftspflegeverband Landkreis und Stadt Hof e.V., Schaumbergstraße 14, 95032 Hof. |
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